Pauschalreise planen - Urlaub zum Festpreis

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Urlaubsreise

Die Suche nach einer Pauschalreise kann bei der Urlaubsplaung mitunter viel Zeit in Anspruch nehmen. Buchungstools, über die Sie ihren Urlaubsreise buchen können, durchsuchen in sekundenschnelle mehrere Datenbanken von verschiedenen Reiseveranstaltern. Durch die Verwendung eines Buchungstools wird die Suche nach einer Pauschalreise zu einem Kinderspiel.

Pauschalreisen Angebote

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Hotline für Buchungsanfragen: 09197 6282 975101

Was ist unter einer Pauschalreise zu verstehen??

Eine Pauschalreise umfasst eine kombinierte Buchung von mindestens zwei Reiseleistungen, die von einem Reiseveranstalter als Gesamtheit zu einem einheitlichen Gesamtpreis und im eigenen Namen angeboten werden. Pauschalreisen bieten den Vorteil, dass viele Leistungen wie z.B. der Hin- und Rückflug, der Transfers vom Flughafen zum Hotel, der Hotelaufenthalt, die Verpflegung (Voll- oder Halbpension, all Inklusive), und vieles mehr, bereits im Reisepreis enthalten sind.

Reiserecht bei Pauschalreisen

Seit dem 1. Juli 2018 ist ein neues Reiserecht in Kraft, welches auf der Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie beruht. Hiernach sollen innerhalb der EU einheitliche Regeln gelten. Hierzu wurde der § 651 a ff des Bürgerlichen Gesetzbuches neugefassten. Das Reiserecht beinhaltet erweiterte Regeln für Pauschalreisen.

  • Die wichtigsten Änderungen im Reiserecht

    • nachträgliche Preiserhöhung

      Nach dem alten Recht durfte Reiseveranstalter bei im Voraus gebuchten Reisen unter bestimmten Voraussetzungen den Reisepreis bis zu fünf Prozent erhöhen, ohne dass dem Reisegast ein kostenfreies Rücktrittsrecht zustand.
      Nach dem neuen Recht ist eine Preiserhöhung nur dann möglich, wenn sich nach dem Vertragsabschluss beispielsweise die Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren erhöt. In diesen Fällen kann der Reiseveranstalter die Kosten bis zu acht Prozent erhöhen, ohne dass ein Sonderkündigungsrecht besteht. Beträgt die Preiserhöhung mehr als acht Prozent, kann der Urlauber von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und ohne Stornogebühren von der Reise zurücktreten.

    • Reklamation Verjährung

      Wer nach der alten Regeln Ansprüche wegen Reisemängeln geltend machen wollte, musste dies innerhalb eines Monats nach Vertragsende beim Reiseveranstalter anzeigen. Nach den neuen Regeln beträgt die Verjährungsfrist nunmehr zwei Jahre und darf vom Reiseveranstalter auch nicht durch seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verkürzt werden.

    • außergewöhnliche Umstände

      Kommt es nach Vertragsabschluss am Urlaubsort zu unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, kann der Reisekunde vom Vertrag zurücktreten. Dieses war nach dem alten Reiserecht zwar auch schon möglich, jedoch wurde hier der Beriff der höheren Gewalt neu definiert.

    • Ferienwohnungen

      Ferienwohnungen und Busreisen bis 500,- Euro fallen nach dem neuen Reiserecht nicht mehr unter das Pauschalreiserecht.