Reiserecht bei Pauschalreisen

EU-Pauschalreiserichtlinie

Reiserecht Pauschalreisen

Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie

Sicherheit für die Erstattung gebuchter Reiseleistungen

Seit dem 1. Juli 2018 ist ein neues Reiserecht in Kraft, welches auf der Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie beruht. Hiernach sollen innerhalb der EU einheitliche Regeln gelten. Hierzu wurde der § 651 a ff des Bürgerlichen Gesetzbuches neugefassten. Das Reiserecht beinhaltet erweiterte Regeln für Pauschalreisen und verpflichtet bestimmte Reiseveranstalter.

Rechte und Pflichten von Reisenden

Wer kennt das nicht, dass es auf Reisen nicht immer alles glatt läuft. Sei es durch:
  • Lärm im Hotel
  • Flugzeugverspätung
  • Gepäck ist nicht rechtzeitig angekommen oder kommt gar nicht erst an
  • Baulärm
An statt Entspannung ist nur Ärger angesagt. Das müssen Sie sich auch nicht gefallen lassen, denn es gibt zahlreiche Rechte, die Sie als Reisenden schützen.
Egal, ob:
  • EU-Fluggastrechte
  • Fahrgastrechte bei Bahn-, Bus-, und Schiffsreisen
  • Reisemängeln während der Pauschalreise
Auf der Website Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland" wird Ihnen umfangreich erklärt, wie Sie bei solchen Problemen zu Ihr Recht kommen und Entschädigungen geltent machen können.

Die wichtigsten Änderungen im Reiserecht